Wir versorgen sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Wir arbeiten mit allen Kassen zusammen.
Ja, innerhalb von 50 km Radius.
Natürlich. Bestandteil unsers Leistungsangebot. Fragen sie uns ruhig.
Pflegegrad im Überblick | Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 |
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Geldleistung ambulant | 0,- EUR | 316,- EUR | 545,- EUR | 728,- EUR | 901,- EUR |
Sachleistung ambulant | 0,- EUR | 689,- EUR | 1298,- EUR | 1612,- EUR | 1995,- EUR |
Entlastungsbetrag ambulant | 125,- EUR | 125,- EUR | 125,- EUR | 125,- EUR | 125,- EUR |
Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.
Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.