FAQ

Häufig gestellte Fragen

Was benötige ich, um von Ihnen versorgt zu werden?

Wir versorgen sowohl Kassen- als auch Privatpatienten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Mit welchen Krankenkassen arbeiten Sie zusammen

Wir arbeiten mit allen Kassen zusammen.

Versorgen Sie auch außerhalb von Viernheim?

Ja, innerhalb von 50 km Radius.

Putzen sie auch Fenster?

Natürlich. Bestandteil unsers Leistungsangebot. Fragen sie uns ruhig.

Pflegegrad im Überblick

Pflegegrad im Überblick
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Geldleistung ambulant

0,- EUR

316,- EUR

545,- EUR

728,- EUR

901,- EUR

Sachleistung ambulant

0,- EUR

689,- EUR

1298,- EUR

1612,- EUR

1995,- EUR

Entlastungsbetrag ambulant

125,- EUR

125,- EUR

125,- EUR

125,- EUR

125,- EUR

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Verhinderungspflege

Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson. In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung.

Betreuungs- und Entlastungsleistung

Nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause versorgt werden und einen Pflegegrad haben, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Um diese beziehen zu können, steht Versicherten der sogenannte Entlastungsbetrag zu. Dabei handelt es sich um einen einheitlichen Zuschuss der Pflegeversicherung in Höhe von bis zu 125 Euro im Monat. Ziel der zusätzlichen Entlastungsleistung ist es, pflegende Angehörige im Pflegealltag zu unterstützen und die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen zu fördern.